Tipps & Tools


Auf dieser Seite finden Sie die folgenden Inhalte:

Apps und Zugangsdaten, Interessante Links im Internet (z.B. Fragebögen, Checklisten, Behörden, Ämter, Gerichte), Mandanten-Monatsinfo, Infothek etc.





Apps zur Verwendung von Datev Unternehmen Online und Datev Meine Steuern 

 

Datev Smart-Login Bot:                               https://www.datev-bot.de/kbot-widget/bots/datev/vjrpA7E2TMutrQggO-DOcDC33Uu4BcezcncRaNLrNw0=/bot.html


Datev Smart-Login für Android:                 https://play.google.com/store/apps/details?id=de.datev.smartlogin&hl=de&gl=US

Datev Smart-Login für IOS:                         https://apps.apple.com/de/app/datev-smartlogin/id943870921


Datev Upload Mobil für Android:                https://play.google.com/store/apps/details?id=de.datev.belegtransfer&hl=de&gl=US

Datev Upload Mobil für IOS:                        https://apps.apple.com/de/app/datev-upload-mobil/id1079321342


Datev Meine Steuern:                                   https://apps.datev.de/mytax



HomeOffice / Zugänge DATEV 


DATEVasp - HomeOffice - Zugangspaket

Programme für Unternehmen-Online

Smartphone-Apps für Unternehmen-Online

Nachfolger des Sanmoduls (aus dem Haus KuhnIT)

Belege schnell ins Rechenzentrum scannen (aus dem Haus KuhnIT)

Belege digital prüfen im HomeOffice per flowwer (aus dem Haus KuhnIT)


Neue Klick-Tutorials als Unterstützung für Ihre Fragen zu DATEVasp

Zur schnellen und   zielgerichteten Abhilfe bei Problemen haben wir neue Hilfe-Dokumente inkl. entsprechenden Klick-Tutorials für Sie bereitgestellt:

- Meine SmartCard wird in DATEVasp plötzlich nur noch rot angezeigt, Dok.-Nr. 1023565

- Meine DATEVasp-Sitzung kann nur noch auf einem Monitor angezeigt werden, Dok.-Nr. 1023566

- Die DATEVasp Sitzung sieht anders aus oder wird nur noch als Fenster im Browser angezeigt, Dok.-Nr. 1023567

- DATEVasp: Lokale Drucker werden nicht in DATEVasp übertragen oder sind nicht verfügbar, Dok.-Nr. 1023568


Umsatzsteuer





Interessante Links im Internet

Wir haben zu verschiedenen Themen eine Reihe von interessanten und nützlichen Links im Internet für Sie zusammengestellt, wo Sie weiterführende wichtige Informationen finden. Für den Inhalt der Links übernehmen wir keine Haftung.


Fragebögen / Checklisten

Personalfragebögen


Mindestlohn Arbeitszeitdokumentation


Minijobber - Rentenversicherungsbefreiung


Kurzarbeitergeld 

Rentenversicherung - Infos für Arbeitgeber

https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/gewerblich/02_Befreiungsantrag_RV_Pflicht.html?nn=702008
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen/kurzarbeitergeld-anzeige-antrag-berechnung
https://www.informationsportal.de/


 


Behörden / Ämter / Gerichte 

Industrie- und Handelskammer Koblenz

 

Industrie- und Handelskammer Limburg

 

Handwerkskammer Koblenz

 

Handwerkskammer Wiesbaden

 



Mandanten-Monatsinfo

zum Archiv
Hier finden Sie den Standard-Mandantenbrief in einem modernen Zeitschriften-Layout. Aktuelle Informationen über wichtige Änderungen in Steuerrecht und Gesetzgebung.

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Aktuelle Mandanten-Monatsinfo Dokumente

2025_Juni_MMI.pdf (Juni 2025)
2025_Juni_MMI.pdf (Juni 2025)





Infothek

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Steuern / Einkommensteuer 
Donnerstag, 15.05.2025

Zur Absetzbarkeit von Ausgaben für die berufliche Fort- oder Weiterbildung

Steuerpflichtige, die sich in Eigeninitiative beruflich fort- und weiterbilden, können die Kosten dafür in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Wird die Fortbildungsmaßnahme vom Arbeitgeber oder von der Agentur für Arbeit erstattet, dann sind diese Kosten nicht erstattungsfähig. Nur die selbst getragenen Kosten können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Laut Einkommensteuerrecht gilt jede Bildungsmaßnahme, die nach einer abgeschlossenen Ausbildung getätigt wird, als Fort- oder Weiterbildung. Steht sie in einem klaren Zusammenhang mit der aktuellen oder künftig angestrebten Position, wird die Bildungsmaßnahme vom Finanzamt anerkannt. Anwesenheitsbescheinigungen oder ein straffes Veranstaltungsprogramm erleichtern die Anerkennung der Fort- oder Weiterbildungskosten.

Bildungsmaßnahmen sind z. B. Umschulungen, Meisterkurse, Masterstudiengänge, Seminare, Fachtagungen und Kongresse, die vorhandene Fachkenntnisse erweitern sowie auch PC-Kurse, die auf eine neue berufliche Tätigkeit vorbereiten. Wenn ein Sprachkurs auf die beruflichen Bedürfnisse zugeschnitten ist, können die Kursgebühren sowie die Kosten für Kursmaterial geltend gemacht werden. Ob die Fort- oder Weiterbildung in Präsenz oder online stattfindet, ist unerheblich.

Die Ausgaben für die berufliche Fort- oder Weiterbildung werden in der Regel als Werbungskosten anerkannt:

  • Teilnahmegebühren für Kurse, Seminare oder Workshops,
  • Prüfungsgebühren,
  • Kosten für die Anfertigung einer Abschlussarbeit,
  • notwendige Arbeitsmittel,
  • Fachliteratur,
  • Laptop,
  • Software,
  • Schreibmaterial,
  • Reisekosten (Fahrtkosten, Parkgebühren, Übernachtungskosten ohne Frühstück),
  • Verpflegungspauschale für auswärtige Mahlzeiten (wenn die Reisezeit mehr als acht Stunden oder mehrere Tage andauert),
  • Prüfungsvorbereitungstage zu Hause (für diese Tage kann die Homeoffice-Tagespauschale genutzt werden, wenn die Bildungseinrichtung an diesen Tagen nicht aufgesucht wurde), etc.

Hinweis

Jeder Arbeitnehmer erhält in seiner Einkommensteuererklärung (Anlage N) automatisch eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.230 Euro (ohne Belege). D. h., bis zu diesem Betrag müssen keine Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden. Oft aber wird dieser Betrag durch den Arbeitsweg oder durch Homeoffice-Tage erreicht. Daher sollten alle Rechnungen, Quittungen und Kassenbelege für die Steuererklärung aufgehoben sowie Termine und Fahrten notiert werden. Viele kleinere Ausgaben könnten summiert eventuell zu einer höheren Steuerersparnis als 1.230 Euro führen.

Bei Detailfragen hilft Ihnen Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.


Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025: 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html

 
 
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