Tipps & Tools


Auf dieser Seite finden Sie die folgenden Inhalte:

Apps und Zugangsdaten, Interessante Links im Internet (z.B. Fragebögen, Checklisten, Behörden, Ämter, Gerichte), Mandanten-Monatsinfo, Infothek etc.





Apps zur Verwendung von Datev Unternehmen Online und Datev Meine Steuern 

 

Datev Smart-Login Bot:                               https://www.datev-bot.de/kbot-widget/bots/datev/vjrpA7E2TMutrQggO-DOcDC33Uu4BcezcncRaNLrNw0=/bot.html


Datev Smart-Login für Android:                 https://play.google.com/store/apps/details?id=de.datev.smartlogin&hl=de&gl=US

Datev Smart-Login für IOS:                         https://apps.apple.com/de/app/datev-smartlogin/id943870921


Datev Upload Mobil für Android:                https://play.google.com/store/apps/details?id=de.datev.belegtransfer&hl=de&gl=US

Datev Upload Mobil für IOS:                        https://apps.apple.com/de/app/datev-upload-mobil/id1079321342


Datev Meine Steuern:                                   https://apps.datev.de/mytax



HomeOffice / Zugänge DATEV 


DATEVasp - HomeOffice - Zugangspaket

Programme für Unternehmen-Online

Smartphone-Apps für Unternehmen-Online

Nachfolger des Sanmoduls (aus dem Haus KuhnIT)

Belege schnell ins Rechenzentrum scannen (aus dem Haus KuhnIT)

Belege digital prüfen im HomeOffice per flowwer (aus dem Haus KuhnIT)


Neue Klick-Tutorials als Unterstützung für Ihre Fragen zu DATEVasp

Zur schnellen und   zielgerichteten Abhilfe bei Problemen haben wir neue Hilfe-Dokumente inkl. entsprechenden Klick-Tutorials für Sie bereitgestellt:

- Meine SmartCard wird in DATEVasp plötzlich nur noch rot angezeigt, Dok.-Nr. 1023565

- Meine DATEVasp-Sitzung kann nur noch auf einem Monitor angezeigt werden, Dok.-Nr. 1023566

- Die DATEVasp Sitzung sieht anders aus oder wird nur noch als Fenster im Browser angezeigt, Dok.-Nr. 1023567

- DATEVasp: Lokale Drucker werden nicht in DATEVasp übertragen oder sind nicht verfügbar, Dok.-Nr. 1023568


Lohn und Kurzarbeit


Arbeitsagentur.de/kurzarbeitergeld

Muster zur Beantragung von Kurzarbeitergeld


Monatsstundennachweis
Muster zur Erfassung der Ausfallstunden (Muster der AA Trier)
AA_200313_aktuelleKUG_Hinweise_AG_Monatsstundennachweis.xls (37KB)
Monatsstundennachweis
Muster zur Erfassung der Ausfallstunden (Muster der AA Trier)
AA_200313_aktuelleKUG_Hinweise_AG_Monatsstundennachweis.xls (37KB)


https://www.datev.de/web/de/service-und-support/hilfe-video/elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-in-datev-personaldaten-abrufen/


Muster Einverständniserklärung
Muster der Einverständniserklärung aller Mitarbeiter (Vorlage der A.Agentur Montabaur)
Muster EV-Erklärungen.docx (12.7KB)
Muster Einverständniserklärung
Muster der Einverständniserklärung aller Mitarbeiter (Vorlage der A.Agentur Montabaur)
Muster EV-Erklärungen.docx (12.7KB)







Umsatzsteuer



Interessante Links im Internet

Wir haben zu verschiedenen Themen eine Reihe von interessanten und nützlichen Links im Internet für Sie zusammengestellt, wo Sie weiterführende wichtige Informationen finden. Für den Inhalt der Links übernehmen wir keine Haftung.


Fragebögen / Checklisten

Personalfragebögen


Mindestlohn Arbeitszeitdokumentation



Behörden / Ämter / Gerichte 

Industrie- und Handelskammer Koblenz

 

Industrie- und Handelskammer Limburg

 

Handwerkskammer Koblenz

 

Handwerkskammer Wiesbaden

 



Mandanten-Monatsinfo

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Hier finden Sie den Standard-Mandantenbrief in einem modernen Zeitschriften-Layout. Aktuelle Informationen über wichtige Änderungen in Steuerrecht und Gesetzgebung.

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Aktuelle Mandanten-Monatsinfo Dokumente

2024_Juni_MMI.pdf (Mai 2024)
2024_Juni_MMI.pdf (Mai 2024)
2024_Mai_MMI.pdf (Mai 2024)
2024_Mai_MMI.pdf (Mai 2024)





Infothek

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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Freitag, 03.05.2024

Pflicht zur Angabe von Kündigungsgründen - Keine Ungleichbehandlung zwischen Festbeschäftigten und befristet Beschäftigten

Ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer ist über die Gründe der ordentlichen Kündigung seines Arbeitsvertrags zu informieren, wenn vorgesehen ist, dass Dauerbeschäftigten diese Information mitgeteilt wird. Eine nationale Regelung, die vorsieht, dass nur Dauerbeschäftige über die Kündigungsgründe informiert werden, verstößt gegen das Grundrecht des befristet beschäftigten Arbeitnehmers auf einen wirksamen Rechtsbehelf. So entschied der Europäische Gerichtshof (Az. C-715/20).

Die Rahmenvereinbarung durch Anwendung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung soll die Qualität befristeter Arbeitsverhältnisse verbessern. Wenn der befristet beschäftigte Arbeitnehmer nicht über die Gründe der Kündigung seines Vertrags informiert wird, werde ihm eine Information vorenthalten, die für die Beurteilung von Bedeutung sei, ob die Kündigung ungerechtfertigt ist. Ihm fehle daher im Vorfeld eine Information, die für die Entscheidung über eine mögliche Klageerhebung ausschlaggebend sein kann.

Das in Rede stehende polnische Recht begründe somit eine für befristet beschäftigte Arbeitnehmer nachteilige Ungleichbehandlung. Es sei jedoch Sache des nationalen Gerichts, zu prüfen, ob sich der befristet beschäftigte Arbeitnehmer im vorliegenden Fall in einer vergleichbaren Situation befindet wie ein Arbeitnehmer, der vom selben Arbeitgeber unbefristet eingestellt wurde. Die bloße temporäre Natur eines Beschäftigungsverhältnisses rechtfertigt nicht die schlechtere Behandlung befristet beschäftigter Arbeitnehmer. Die mit dieser Form des Arbeitsvertrags verbundene Flexibilität werde durch die Mitteilung der Kündigungsgründe nicht beeinträchtigt. Die in Rede stehende Ungleichbehandlung verletze das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf, das durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gewährleistet werde.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.







 
 
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